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ALLGE­MEINE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUNGEN 

MR AND MRS – MIET MICH 

 

  • 1 Geltungs­be­reich der Bedin­gungen 

(1) Nach­ste­hende Bedin­gungen gelten für alle rechts­ge­schäft­li­chen Bezie­hungen zwischen Mr & Mrs miet mich, vertreten durch Veran­stal­tungs­ser­vice Kurz­mann und Spengler GbR, Marie Kurz­mann und Marcel Spengler (im Folgenden: Vermieter) und deren Kunden (im Folgenden: Mieter). 

(2) Diese Bedin­gungen gelten auch gegen­über Unter­neh­mern, juris­ti­schen Personen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Sonder­ver­mögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entge­gen­ste­hende oder von diesen Geschäfts­be­din­gungen abwei­chende Bedin­gungen des Mieters werden nur aner­kannt, wenn ausdrück­lich schrift­lich der Geltung zuge­stimmt wird. 

  • 2 Angebot, Vertrags­schluss und Vertrags­än­de­rungen 

(1) Alle Ange­bote und Auskünfte auf Anfragen sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. 

(2) Mit der Buchung erkennt der Mieter die AGB an. Ein rechts­ver­bind­li­cher Vertrag kommt erst durch schrift­liche Auftrags­be­stä­ti­gung zustande. Diese kann entweder per E‑Mail oder per Post erfolgen. 

(3) Jede Ände­rung des Vertrags bedarf der Schrift­form. 

  • 3 Preise 

(1) Für die Aktua­lität der auf der Inter­net­seite mrandmrs.wedding/miet­mich und sons­tigen Medien veröf­fent­lichten Preise wird keine Haftung über­nommen. Maßgeb­lich ist nur der verein­barte Preis gemäß schrift­li­cher Auftrags­be­stä­ti­gung. 

(2) Die Preise verstehen sich inkl. der gesetz­lich gültigen MwSt. 

  • 4 Zahlungs­be­din­gungen 

(1) Bei Vertrags­ab­schluss in Form einer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung ist eine Anzah­lung von 50 % des Auftrags­wertes fällig. Der Rest­be­trag ist nach Erhalt der Endrech­nung binnen 14 Tagen per Über­wei­sung oder bei Abho­lung in bar in voller Höhe zu entrichten. Skonto wird nicht gewährt. Nur bezahlte Ware kann das Lager verlassen. 

(2) Etwaige Mehr­kosten oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche durch beson­ders starke Verschmut­zung oder Beschä­di­gung der ange­mie­teten Ware werden nach­be­rechnet. Ebenso fehlende oder defekte Ware. Sollten einzelne Kosten­po­si­tionen bei Erstel­lung der Gesamt­rech­nung noch nicht bekannt sein, besteht eben­falls das Recht der Nach­for­de­rung seitens des Vermie­ters. 

  • Abho­lung und Trans­port 

 

[1] Die Abho­lung der Miet­ge­gen­stände erfolgt ab Lager in 71263 Weil der Stadt. 

[2] Der Kunde ist für das Einladen sowie den sicheren Trans­port der Verleih­ar­tikel eigens verant­wort­lich. 

[3] Mr and Mrs – miet mich über­nimmt weder Tran­so­prte /Anlieferungen noch den Aufbau. Dies muss durch den Mieter erfolgen. Aufbau­an­lei­tungen sind den Verleih­ar­ti­keln beigefügt. 

[4] Den Trans­port der XXL-Leucht­buch­staben über­nimmt bei Buchung der entspre­chenden Option eine vom Mieter ausge­wählte Spedi­tion bis Bord­stein­kante. Der Aufbau erfolgt auch dann durch den Mieter. 

 

  •  Miet­dauer/Rückgabe 

(1) Die reine Miet­dauer beträgt 1 Tag. Die Heraus­gabe der Miet­ware erfolgt nach persön­li­cher Absprache. Die Verleih­ware muss bis spätes­tens 12 Uhr am nächsten auf den Nutzungstag folgenden Werktag zurück­ge­geben werden. 

(2) Erhält der Vermieter die Miet­sache nicht frist­ge­recht zum Ablauf der verein­barten Miet­dauer zurück, wird der volle Miet­preis für einen weiteren Tag nach­träg­lich in Rech­nung gestellt vorbe­halt­lich der Geltend­ma­chung weiterer Schäden. 

  • 7 Mitwir­kungs­pflichten des Mieters / Käufers 

(1) Der Mieter hat die Miet­sache unver­züg­lich nach Erhalt auf Voll­stän­dig­keit und Taug­lich­keit zu prüfen. Offen­sicht­liche Mängel sind vor Inge­brauch­nahme, versteckte Mängel sofort nach Bemerken unter Bezeich­nung des bestehenden Mangels schrift­lich beim Vermieter anzu­zeigen. Bei Unter­las­sung der umge­henden Anzeige gilt die Miet­sache als mangel­frei. 

Bei fehlender bzw. verse­hent­lich nicht bereit­ge­stellter Ware kann der Mieter/Käufer dies im Rahmen der Voll­stän­dig­keits­prü­fung bei Abho­lung der Ware anmerken. Mr and Mrs – miet mich wird die Ware dann sofort bereit­stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Miet­preis erstattet. Eine spätere Anzeige fehlender Ware geht zu Lasten des Kunden. Dieser muss für zusätz­liche Fahrt­wege oder Kosten aufkommen. 

(2) Die Miet­sache ist zum vertrag­lich verein­barten Zweck gebrauchs­taug­lich. Dem Mieter ist bekannt, dass sie mehr­fach einge­setzt wird und kein Anspruch auf Neuware besteht. Unwe­sent­liche Abwei­chungen der Miet­sache in Farbe, Fläche, Maß und Festig­keit stellen daher keinen Sach­mangel dar. 

(3) Bei Anlie­fe­rung der Verleih­ware durch die Spedi­tion des Vermie­ters ist seitens des Mieters/Käufers dafür zu sorgen, dass zum verein­barten Zeit­punkt der Anlie­fe­rung der Deko­ra­tion am Veran­stal­tungsort freier Zugang sowie Be- und Entla­de­mög­lich­keiten sicher­ge­stellt sind. 

Ebenso sorgt der Mieter/Käufer für die Abnahme der Miet­ge­gen­stände vor Ort. Sollte kein zur Abnahme Beauf­tragter vor Ort sein, gelten die Verleih­ar­tikel als abge­nommen und können später nicht bemän­gelt werden. 

  • 8 Haftung des Mieters 

(1) Bei Beschä­di­gung oder Defekt der Verleih­ware wird der Wieder­be­schaf­fungs­wert dem Mieter in Rech­nung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der ange­mie­teten Ware. 

Scha­dens­er­satz erfolgt durch sepa­rate Rech­nungs­stel­lung an den Mieter. 

Glei­ches gilt bei einem Verlust der Ware z.B. durch Dieb­stahl. 

Ist die Verleih­ware stark verschmutzt, werden die zusätz­li­chen Reini­gungs­kosten dem Mieter in Rech­nung gestellt. Ist eine Reini­gung nicht mehr möglich, so ist der Wieder­be­schaf­fungs­wert zu ersetzen. Auch dann werden die zusätz­li­chen Reini­gungs­kosten dem Mieter in Rech­nung gestellt. 

(2) Der Mieter hat die Miet­sache pfleg­lich zu behan­deln und gegen jegli­chen sach­fremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Dieb­stahls oder eines sons­tigen Abhan­den­kom­mens der Miet­sache hat der Mieter dem Vermieter den Sach­ver­halt unver­züg­lich schrift­lich und vorab münd­lich detail­liert anzu­zeigen. Außerdem hat er bei der zustän­digen Poli­zei­be­hörde eine form­gül­tige Anzeige zu erstatten. Es wird ausdrück­lich darauf hinge­wiesen, dass die Verlet­zung dieser Pflichten zur persön­li­chen Haftung des Mieters führen kann. 

(3) Der Mieter hat eine Beschä­di­gung, Zerstö­rung, Verän­de­rung, extreme Verschmut­zung sowie den Verlust der Miet­sache dem Vermieter unver­züg­lich anzu­zeigen. 

(4) Bei Rück­gabe der Miet­sache ist sämt­li­ches Verpa­ckungs- und Beför­de­rungsgut an den Vermieter zurück­zu­geben.  

(5) Nach Rück­gabe wird die Miet­sache unver­züg­lich vom Vermieter geprüft. Werden hierbei Schäden oder Verluste an der Miet­sache fest­ge­stellt, wird dies dem Mieter im Rahmen eines schrift­li­chen Mängel-Proto­kolls mitge­teilt. Der Mieter hat Gele­gen­heit, die fest­ge­stellten Mängel inner­halb einer benannten ange­mes­senen Frist beim Vermieter vor Ort auf deren Rich­tig­keit zu über­prüfen. Dem Mieter ist bekannt, dass Miet­sa­chen zeitnah weiter­ver­mietet werden und daher eine schnelle Klärung von aufge­tre­tenen Problemen erfor­der­lich ist. Kommt der Mieter der Auffor­de­rung auf Über­prü­fung nicht frist­gemäß nach und äußert er sich nicht detail­liert zu dem erstellten Mängel-Proto­koll, gilt dies als Aner­ken­nung der Rich­tig­keit des Mängel-Proto­kolls. 

  • 9 Rück­tritt vom Vertrag 

(1) Der Rück­tritt des Mieters vom Vertrag, der mit der ange­zahlten Auftrags­be­stä­ti­gung zu Stande kommt, wird nur schrift­lich aner­kannt. Bis 14 Tage vor Veran­stal­tungs­datum sind Stor­nie­rungs­kosten in Höhe von 30 % des vertrag­lich verein­barten Auftrags­wertes zur Zahlung fällig. Ist der Vermieter bis dahin bereits mit höheren Kosten in Vorlage getreten oder wurden speziell gewünschte Artikel für den Mieter ange­schafft/angefertigt, sind diese Kosten zusätz­lich voll­ständig zu ersetzen. Bei Rück­tritt inner­halb von weniger als 14 Tagen vor Veran­stal­tungs­datum werden dem Mieter Stor­nie­rungs­kosten in Höhe von 50 % des Auftrags­wertes in Rech­nung gestellt. 

Eine bereits geleis­tete Zahlung wird im Falle des Rück­tritts unter Abzug der Ersatz­an­sprüche des Vermie­ters erstattet. 

(2) Der Vermieter behält sich vor, vom Miet­ver­trag zurück­zu­treten, wenn ein wich­tiger Grund vorliegt. Ein wich­tiger Grund liegt insbe­son­dere dann vor, wenn der Mieter den ange­for­derten Gesamt­be­trag nicht frist­gemäß gezahlt hat oder wenn er die Annahme der Miet­sache verwei­gert. 

  • 10 Umbu­chungen 

 

  1. Bei einer Umbu­chung auf ein anderes Veran­stal­tungs­datum wird eine Umbu­chungs­ge­bühr in Höhe von 50.-€ erhoben sofern der gemie­tete Verleih­ar­tikel an diesem Tag noch verfügbar ist. 
  1. Ist der gewünschte Miet­ge­gen­stand am neuen Datum bereits ander­weitig vermietet, wird der ange­zahlte Betrag auf einen anderen Artikel aus dem miet mich – Sorti­ment zzgl. der Umbu­chungs­ge­bühr ange­rechnet. 
  1. Sollten alle Verleih­ar­tikel am neuen Datum bereits ander­weitig vermietet sein, erstatten wir die Anzah­lung abzüg­lich 50.-€ Verar­bei­tungs­ge­bühr zurück. 

 

  • 11 Trans­portkosten und Versen­dungs­ri­siko 

(1) Der Mieter trägt die Trans­portkosten. Wird die Miet­sache auf Wunsch des Mieters an diesen per Spedi­tion versandt, so geht mit der Absen­dung an den Mieter, spätes­tens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufäl­ligen Unter­gangs oder der zufäl­ligen Verschlech­te­rung der Miet­sache auf den Mieter über. Dies gilt unab­hängig davon, ob die Versen­dung der Miet­sache vom Erfül­lungsort erfolgt oder wer die Fracht­kosten trägt. 

(2) Trans­portverzö­ge­rungen bzw. Verhin­de­rungen werden seitens des Vermie­ters nicht vertreten. Sie berech­tigen den Mieter nicht, den Miet­preis zu mindern, Scha­dens­er­satz zu verlangen oder sons­tige Rechte geltend zu machen. 

  • 12 Daten­schutz 

(1) Der Mieter erklärt sich einver­standen, dass seine persön­li­chen Daten, insbe­son­dere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E‑Mailadresse sowie alle das Geschäfts­ver­hältnis betref­fenden Daten auf elek­tro­ni­schen Medien gespei­chert werden. Die Einhal­tung des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes wird durch den Vermieter zuge­si­chert. 

(2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Miet­ge­gen­stände des Vermie­ters einge­setzt sind, zu Marke­ting­zwe­cken Foto- und Video­auf­nahmen zu machen. 

  • 13 Sons­tiges 

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechts­be­zie­hungen der Parteien unter­liegen dem Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts (CISG). 

(2) Erfül­lungsort ist Calw, ausschließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus diesem Vertrag ist der Geschäfts­sitz des Vermie­ters, sofern sich aus der Auftrags­be­stä­ti­gung nichts anderes ergibt. 

  • 14 Salva­to­ri­sche Klausel 

(1) Sollte eine oder mehrere dieser Bestim­mungen unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestim­mungen gleich­wohl unein­ge­schränkt in Kraft. Die unwirk­same Bestim­mung ist durch eine wirk­same zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirt­schaft­li­chen Zweck so weit als möglich verwirk­licht. 

 

Calw, den 16.10.2020